- Kapital aufbauen
- Prämien sichern
- 200 Euro Bonus mitnehmen
Bausparen für junge Leute
Wohnen beginnt für jeden woanders
Ob im ehemaligen Kinderzimmer des Elternhauses, im Studenten-Apartment, im Einfamilienhaus auf dem Land oder im Van auf der Tour durch Europa – egal, wo die Reise ins Wohnglück beginnt: Bausparen ist ein guter Anfang. Unser Partner Schwäbisch Hall unterstützt Sie gern auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Sollten Sie unter 25 sein, steht es Ihnen bei einem Bausparvertrag einmalig frei, wofür Sie Ihr Angespartes verwenden.1
Sparen und Extrageld kassieren
Rücklagen bilden
Mit dem ersten Job entsteht ein ganz neues Lebensgefühl: Man wird selbstständiger und es kommt plötzlich regelmäßig Geld aufs Konto. Jeder hat seine eigenen Vorstellungen davon, was er damit machen möchte. Es lohnt sich, auch etwas zu sparen und Rücklagen für spätere, größere Wünsche zu bilden – zum Beispiel für die erste eigene Wohnung. Das macht die Zukunft etwas leichter.
Extras für junge Bausparer
Extra-Geld von Schwäbisch Hall
Für alle unter 28-Jährigen im Tarif FuchsStart:
- 200 Euro Junge-Leute-Bonus2
- Guthabenverzinsung 0,45 Prozent p. a. inklusive Zinsplus3
Extra-Geld vom Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich auf einen Bausparvertrag. Tipp: Einfach mal beim Chef nachfragen.
Extra-Geld vom Staat
Eigene Einzahlungen und die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen werden mit rund 70 Euro Wohnungsbauprämie4, rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage4 und 175 Euro Riester-Grundzulage4 honoriert. Unter 25-Jährige erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro fürs Riester-Bausparen.
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Finanzpolster mit Bausparen anlegen
Mit guter Planung ist es einfacher, ein Finanzpolster für später anzulegen. Das geht zum Beispiel beim Bausparen mit Schwäbisch Hall schon mit kleinen Beträgen. Sichern Sie sich damit auch das Extra-Geld von Chef und Staat4, den Junge-Leute-Bonus2 und die Option auf ein späteres Darlehen.
Wohnen startet mit Bausparen
1. Monatliche Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen
2. Monatliche Sparrate festlegen
3. Finanzplan mit Extra-Geld aufstellen
Bausparen zahlt sich aus
Bausparvertrag über 25.000 EUR im Tarif FuchsStart (Tarifvariante XX) für junge Leute (Beträge gerundet) |
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Eigener Sparbeitrag (122,50 EUR5 monatlich, Sparzeit ca. 6 Jahre, 10 Monate6) | 9.677,50 EUR |
Extra von Schwäbisch Hall: Junge-Leute-Bonus2 (einmalig) | 200 EUR |
Von Schwäbisch Hall: Guthabenzins inkl. Zinsplus3 | 192,11 EUR |
Extra vom Staat4: Arbeitnehmersparzulage | 284 EUR |
Extra vom Staat4: Wohnungsbauprämie | 534 EUR |
Extra vom Chef: Vermögenswirksame Leistungen (40 EUR monatlich) | 3.160 EUR |
Bausparguthaben7 am Ende der Sparphase ca. | 13.602,61 EUR |
+ Darlehensanspruch ca. | 11.397 EUR |
Häufige Fragen zum Bausparen für junge Leute
Das sind die Voraussetzungen für den Bonus:
- Das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 28 Jahre.
- Der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristische Person).
- Es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden.
- Er gilt nur für einen Vertrag und
- der Bausparvertrag wird zugeteilt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Bonus automatisch mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Ein Bausparvertrag bietet Vorteile, die auch Studenten nutzen können, zum Beispiel die staatlichen Fördermöglichkeiten. Junge Leute können sich damit mit kleinen Schritten ein Finanzpolster anlegen und haben später die Option auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für die eigenen vier Wände.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von 7 Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach.
Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 40.000 Euro und das von Verheirateten 80.000 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des 4. Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
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- Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr wohnungsbauprämiengefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.
- Einmalig nur für unter 28-Jährige im Tarif FuchsStart; weitere Voraussetzungen siehe § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge); die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
- Weitere Voraussetzungen § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge); die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
- Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrags
- Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird; die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
- Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Junge-Leute-Bonus, Zinsplus, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Guthabenzins abzüglich Abschlussgebühr. Nach Zuteilung werden zusätzlich 44 Euro Wohnungsbauprämie und 4 Euro Arbeitnehmersparzulage fällig.