- Lebenslange, garantierte Rente
- Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit
- Staatliche Förderung durch Steuervorteile und Zulagen
Riester-Rentenversicherung
Staatliche Förderung für eine lebenslange garantierte Rente
Mit der Riester-Rentenversicherung unseres Partners R+V Lebensversicherung AG setzen Sie auf eine lebenslang garantierte Rente. Dazu kommen eine Überschussbeteiligung und eine Garantie von bis zu 110 Prozent der gezahlten Beiträge zu Rentenbeginn. Der Staat hilft Ihnen zusätzlich beim Sparen mit Zulagen und Steuervorteilen.
RiesterRente im Überblick
So funktioniert die R+V-RiesterRente
Die R+V-RiesterRente kombiniert die Vorteile einer Rentenversicherung mit der Förderung durch den Staat. Sie zahlen regelmäßig einen Betrag in Ihre Riester-Rente ein und erhalten zusätzlich staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Ab Rentenbeginn bekommen Sie dann eine lebenslang garantierte Rente und profitieren außerdem von einer Überschussbeteiligung. Im Fall der Arbeitslosigkeit ist Ihr gefördertes Altersvorsorgevermögen geschützt.
Ihre Vorteile mit der R+V-RiesterRente auf einen Blick
- Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
- Lebenslang garantierte Rentenzahlungen ab Rentenbeginn
- Überschussbeteiligung
- Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit
- Vererbung des Riester-Vorsorgevermögens inklusive Zulagen an den Ehepartner / eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner möglich
- Mögliche Verwendung des angesparten Kapitals für selbstgenutztes Wohnungseigentum
Staatliche Förderung
Maximale Förderung sichern
Sichern Sie sich mit der R+V-RiesterRente die maximale Förderung. Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen (maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive der Zulagen).
Riester-Förderung im Überblick
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
---|---|
Grundzulage | 175 EUR |
Berufseinsteigerbonus (einmalig)1 |
200 EUR |
Kinderzulage (bis 2007 geboren) | 185 EUR |
Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 EUR |
Zusätzlich Steuervorteile nutzen
Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.
Häufige Fragen zur Riester-Rentenversicherung
Am einfachsten ist es, wenn Sie die R+V Lebensversicherung AG bevollmächtigen, jährlich den Zulagenantrag für Sie zu stellen. Ansonsten müssen Sie um die staatliche Förderung zu erhalten für jedes Beitragsjahr einen ausgefüllten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" innerhalb einer Frist von zwei Jahren für das jeweilige Jahr einreichen. Ihre Daten werden dann an die Zulagenstelle (ZfA) weitergeleitet, die die Höhe der Zulagen ermittelt. Diese werden anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Bis zur Grenze von 2.100 Euro jährlich können Sie Beiträge und Zulagen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Steuerpflichtige eine Zulage erhalten hat. Bei der Günstigerprüfung wird verglichen, ob der Steuervorteil durch den Abzug der Altersvorsorgebeiträge einschließlich Zulage als Sonderausgaben günstiger ist als der Anspruch auf Zulage. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet.
Durch die Riester-Zulagen und Steuervorteile ist die Riester-Rentenversicherung vor allem für Familien mit Kindern, junge Menschen sowie Personen mit niedrigem Einkommen und geringfügig Beschäftigte attraktiv.
Im Todesfall vor Rentenbeginn kann das angesparte Vorsorgevermögen auf einen bestehenden oder neu abgeschlossenen Riester-Vertrag Ihres Ehepartners / eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner übertragen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Im Todesfall nach Rentenbeginn wird Ihren Angehörigen die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt. Auch hierbei muss die staatliche Förderung ggf. anteilig zurückgezahlt werden. Die Renten der Garantiezeit können aber auch auf einen Betrag diskontiert werden und ebenfalls auf einen Riester-Vertrag Ihres Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner übertragen werden.
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- Berufseinsteiger, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.